Meanings
- 1.
natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht
- “„Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.“”
- “„Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist.“”
- “„Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, …“”
- “„Sie sollen sie alle sehen und prüfen; jetzt aber lesen Sie zunächst einmal dieses Schreiben, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten hat!“”
- “„Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben war, von den Erben seine Sektion dringend gefordert wurde.“”
- “„Dann verlas er einige persönliche Zeilen des Erblassers: […]“”
Englishtestator, testatrix, decedentEspañoltestador, testadora, causanteFrançaistestateur, testatrice, défuntItalianotestatore, testatrice, de cuiusPortuguêstestador, de cujusРусскийнаследодатель, завещатель, усопшийTürkçemiras bırakan, vasiyetçiУкраїнськапомерлий, заповідачΕλληνικάκληροδότης, κληρονομούμενος, διαθέτηςTiếng Việtngười để lại di sản, người đã khuấtالعربيةالمورث, الموصي
Declension
| Case | singular | plural |
|---|---|---|
| nominative | der Erblasser | die Erblasser |
| accusative | den Erblasser | die Erblasser |
| dative | dem Erblasser | den Erblassern |
| genitive | des Erblassers | der Erblasser |