“„Das galt auch für minderjährige Kinder unter 18 Jahren, wenn sie mit den Eltern zusammen wohnten. Hauptmieter hingegen waren meldepflichtig für Untermieter, Bettgeher, Lehrlinge, Dienstboten oder Verwandte, im Prinzip für alle, die entgeltlich oder unentgeltlich in der Wohnung wochen- oder monatsweise aufgenommen wurden, ebenso für Kinder, die das 18. Lebensjahr überschritten hatten und somit mit einem eigenen Meldezettel angemeldet werden mussten.“”