Meanings
- 1.
- “„Wenn das Belegmaterial reich genug ist, wird lediglich Hethitisch, Altindisch, Tocharisch, Griechisch, Lateinisch, Altirisch (gegebenenfalls modernes Kymrisch), Litauisch und Altkirchenslavisch aufgeführt; andere Sprachen nur, wenn sie besondere Aufschlüsse bieten oder das Material der regelmäßig geführten Sprachen versagt.“”
no-gloss